Dubai ist bekannt für sein günstiges Steuersystem, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiv ist. Denn eines der herausragendsten Merkmale bei Dubai ist das Fehlen einer Einkommensteuer für private Einkünfte, was die Stadt besonders für Investoren, aber auch internationale Geschäftsleute anziehend macht. Doch mit den Änderungen in den letzten Jahren kommt selbst Dubai nicht mehr gänzlich ohne Steuern aus.
Das Wichtigste in Kürze
Ist Dubai noch ein Steuerparadies?
Wieso ist Dubai steuerfrei?
Dubais Steuersätze
Wer ist steuerpflichtig?
Welche Steuern gibt es in Dubai?
Einkommensteuer
Was versteht man unter einer ständigen Niederlassung?
Indirekte Steuern
Mehrwertsteuer
Sonderverbrauchssteuer
Kfz-Steuer
Unternehmensbesteuerung - Quellensteuer
Welche Steuern zahlt man wirklich in Dubai?
Wer ist von der Steuerpflicht ausgenommen?
Fazit
FAQ
Muss ich als Unternehmer immer die Körperschaftsteuer bezahlen?
Kann die Körperschaftsteuer umgangen werden?
Muss ich als Angestellter Steuern bezahlen?
Wie wird mein privates Einkommen versteuert?
Dubai könnte durchaus nach den gängigen Kriterien als Steuerparadies bezeichnet werden. Denn unter bestimmten Bedingungen liegt die Steuerlast sogar bei 0 %. Die einzigen Steuern, die außer der MwSt. von 5 % anfallen, können relativ niedrige, vom Lebensstil abhängige Konsumsteuern sein. Zudem haben es Dubai und die anderen Emirate der VAE geschafft, von der schwarzen Liste der europäischen Steueroasen gestrichen zu werden, was deren Reputation als seriöser Geschäftsstandort stärkt. Bedeutet dies aber nun, dass Dubai gänzlich von Steuern befreit ist?
Dubai geht der Ruf voraus, steuerfrei zu sein. Doch, stimmt das wirklich? Zumindest zum Teil, denn Dubai erlebte in den letzten Jahrzehnten einen starken wirtschaftlichen Aufschwung. So verfolgt die Stadt- und Regierung eine strikte Wirtschaftspolitik, die auf das Anziehen von potenziellen Investoren ausgerichtet ist. Diese Wirtschaftspolitik ist u.a. auch der Grund dafür, warum Dubai auf das Einkommen keine direkten Steuern legt. Zu beachten ist jedoch die seit Juni 2023 eingeführte Körperschaftsteuer. Außerdem spielt die Lage Dubais in puncto Steuerfreiheit eine entscheidende Rolle. Denn das Emirat ist am Persischen Golf gelegen und fungiert somit als wichtiger Transit- und Handelsknotenpunkt zwischen Europa, Asien und Afrika. Dadurch profitiert es von den Wohlstandsgewinnen der Nachbarländern und kurbelt gleichzeitig seine eigene Wirtschaft voran.
Zu den wichtigsten Steuersätzen Dubais, die Sie sich im Kopf behalten sollten, gehören einerseits die jährliche Mietsteuer in Höhe von 5 % sowie Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 26 % des Brutto-Lohnes. Die Sozialversicherungsabgaben werden nur für Arbeitnehmer fällig, die in den Emiraten in einem Arbeitsverhältnis angestellt sind und die Staatsangehörigkeit der VAE besitzen. Aufgeteilt werden diese Abgaben zwischen dem Arbeitgeber mit 15 % und dem Arbeitnehmer mit 11 %. Außerdem wird auf Produkte oder Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 5 % erhoben.
Zusätzlich zu diesen Steuersätzen kam im Juni 2023 neu die Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % hinzu, welche für Unternehmer fällig wird, die eine gewisse Umsatzschwelle überschreiten.
In Dubai wurde das neue Corporate Tax - System eingeführt. Nach diesem System sind alle Unternehmen, die in Dubai tätig und nicht in einer Freihandelszonen registriert sind, dazu verpflichtet, die Körperschaftsteuer zu zahlen. Gleiches gilt für Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sowie Zweigniederlassungen. Eine Sonderregelung gibt es unter Umständen für Unternehmen in Freizonen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Genauso können Unternehmen in der Tourismusbranchen von diesen niedrigen Steuersätzen profitieren.
Doch, wofür ist das Körperschafesssteuersystem? Durch die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer will Dubai kleinere Start-ups finanzieren sowie die Infrastruktur ausbauen.
Grundsätzlich war Dubai dafür bekannt, keine Steuern auf den Umsatz oder Gewinn von juristischen Personen erhoben zu haben. Dies änderte sich aber mit der Einführung der Körperschaftsteuer im Juni 2023. Seit dem werden Unternehmen und natürlichen Personen, welche geschäftliche Tätigkeiten in den VAE durchführen, insgesamt 9 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn berechnet. Allerdings gibt es auch hier wieder einen Freibetrag. Sofern ein Unternehmen den Jahresumsatz von 1.000.000 AED nicht überschreitet, entfällt die Körperschaftsteuer. So sollen kleinere Firmen und Start-ups entlastet werden.
Mit einem Steuersatz von 9 %, der im globalen Vergleich sehr niedrig ist, können Kapitalgesellschaften diese Steuerbelastung jedoch oft leicht und legal umgehen. Wenn etwa die Eigentümer einer Firma gleichzeitig als Angestellte fungieren, können sie durch Anpassung ihrer Gehälter den Unternehmensgewinn ganz einfach minimieren. Denn, wie schon vorhin erwähnt, wird auf Einkommen aus abhängigen Tätigkeiten keine Steuer erhoben, weswegen Firmen auf diesem Wege sich einiges ersparen können.
Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftssektoren, wie die Erdölindustrie oder das Bankwesen, wo Unternehmen bis zu 55 Prozent ihres Gewinns versteuern müssen. Auch zu beachten sind ausländische Unternehmen, die sich in einer der zahlreichen Freihandelszonen in Dubai oder anderen Emiraten angesiedelt haben. Diese Unternehmen genießen oft viel mehr steuerliche Vorteile, als etwa Unternehmen direkt im Zentrum.
Grundsätzlich findet die Körperschaftsteuer auf folgende Fälle Anwendung:
-Juristische Personen (wie Unternehmen), die in den VAE gegründet wurden oder ausländische juristische Personen, die effektiv in den VAE verwaltet und kontrolliert werden.Nicht ansässige juristische Personen (ausländische juristische Personen), die eine Betriebsstätte in den VAE haben.
-JNicht ansässige Personen, die Einkommen aus staatlichen Quellen erzielen.
-Nicht ansässige juristische Personen, die eine 'nexus' in den VAE haben, wenn sie Einkommen aus unbeweglichem Vermögen in den VAE erzielen.
-Natürliche Personen, die Geschäfte oder geschäftliche Tätigkeiten in den VAE durchführen und einen Umsatz von mehr als AED 1.000.000 pro Kalenderjahr aus solchen Geschäften (Einzelunternehmen) oder geschäftlichen Tätigkeiten erzielen.
Im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer sei noch kurz das Kriterium der ständigen Niederlassung erwähnt.
Der Begriff "ständige Niederlassung" bezieht sich auf ausländische Firmen, die in Dubai geschäftlich aktiv sind oder Immobilien besitzen. Solche Unternehmen sind verpflichtet, in Dubai Steuern zu entrichten und müssen eine offizielle Geschäftsadresse vorweisen.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. Beispielsweise sind Firmen, die in einer der Freihandelszonen Dubais agieren, von der Steuerpflicht ausgenommen.
Die Ankündigung einer 9-prozentigen Unternehmenssteuer ab Juni 2023 hat in den Vereinigten Arabischen Emiraten, einschließlich Dubai, für hitzige Diskussionen gesorgt. Es gibt auch Spekulationen darüber, ob dies einen Wendepunkt für das Steuerparadies darstellen würde. Allerdings haben sich dieser Befürchtungen bis dato noch nicht behauptet. Ganz im Gegenteil betonte die Regierung, dass diese Reformen auf die Steuertransparenz sowie die Einhaltung internationaler Standards abzielen, und nicht primär auf die Erhöhung der Steuereinnahmen. Zudem sind Freezone Firmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, von dieser Regelung ausgenommen. Es wird auch für die Zukunft erwartet, dass Unternehmen in den Freihandelszonen von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Gleiches gilt für reine Finanzinvestitionen.
Dubai ist weiterhin bekannt für seine steuerfreie Politik und finanzierte sich lange Zeit primär durch den Export von Erdöl. Doch schon seit einiger Zeit leitete die Regierung ein Programm zur Diversifizierung der Wirtschaft in die Wege, um zukünftig nicht mehr von Erdölreserven abhängig zu sein und sich auf eine von Erdöl unabhängige globale Wirtschaft vorzubereiten.
Mit diesem Ansatz geht etwa der Handel mit Gold und Diamanten einher, die Dubai erst zu einem globalen Zentrum gemacht haben. Bildungsinitiativen, wie etwa die Eröffnung eines Ablegers der Harvard University, sind ebenfalls Teil dieser Umstrukturierung. Zudem beginnt Dubai, vorsichtig Steuern zu erheben.
Und auch, wenn in Dubai immer noch günstige Bedingungen für Unternehmen herrschen und Privatpersonen keine Einkommensteuer zahlen, führt die Regierung aktuell Reformen durch, die dazu geführt haben, dass Dubai von der europäischen Liste der Steueroasen gelöscht wurde. Somit entfernt sich das Emirat also langsam von dem Ansatz der steuerfreien Politik.
Dennoch soll die Steuerbelastung in Dubai minimal bleiben. So gibt es keine Erbschaftssteuer, und der Verkauf von Immobilien wird lediglich mit einer 4-prozentigen Abgabe belegt.
Um von Dubais niedrigen Steuern zu profitieren, ist meist ein Wohnsitzwechsel erforderlich. Ein Investoren-Visum kann durch Firmengründung oder Immobilienkauf im Wert von rund 250.000 Euro erworben werden. Auch eine Anstellung bei einem lokalen Unternehmen ermöglicht einen legalen Aufenthalt.
Nun zu den eigentlichen Steuern:
Aktuell sind keine Änderungen bei der Einkommensteuer vorgesehen. So ist das Einkommen aus einer abhängigen Tätigkeit steuerfrei. Allerdings ist an dieser Stelle Folgendes zu erwähnen: Natürliche Personen, die Geschäfte oder geschäftliche Tätigkeiten in den VAE durchführen und einem Gewinn von mehr als AED 375.000 pro Kalenderjahr aus solchen Geschäften (Einzelunternehmen) oder geschäftlichen Tätigkeiten erzielen, werden besteuert.
Bisher war immer von direkten Steuern die Rede. Doch auch indirekte Steuern bzw. Abgaben sind in Dubai üblich. Vor allem bei Waren und Dienstleistungen. So werden etwa indirekte Steuern auf Hotelübernachtungen, für die Wasserversorgung, für das Befahren von Hauptstraßen oder bestimmte Serviceleistungen erhoben. Diese befinden sich jedoch in niedrigen einstelligen Eurobereich. Für die Lebenshaltungskosten spielen diese Abgaben jedoch so gut wie keine Rolle. Die wichtigste indirekte Steuer ist jedoch die Mehrwertsteuer.
In Dubai wird seit 2018 ein Steuersatz in Höhe von 5 % auf den Umsatz einer Firma erhoben. Ähnlich wie in Deutschland kann diese Steuer jedoch an die Kunden weitergegeben werden, wenn das Geschäft innerhalb von Dubai geschlossen wurde. Es handelt sich hierbei also um einen Durchlaufposten sowie eine reine Konsumsteuer.
Außerdem gibt es in Dubai die Regelung, dass Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 375.000 AED (Freigrenze) nicht überschreiten, von der Mehrwertsteuer (VAT) befreit sind und sich somit auch nicht dafür anmelden müssen. Dies soll Start-ups und kleineren Firmen zugutekommen.
Auch die Mehrwertsteuer dient als Diversifizierungsinstrument für Staatseinnahmen, welches dazu beitragen soll,
Sie dient den Vereinigten Arabischen Emiraten und Dubai vor allem als Diversifizierungsinstrument ihrer Staatseinnahmen, die die Regierungsgeschäfte ein Stück weit unabhängiger von den Einnahmen aus den Ölexporten und dem Weltmarktpreis für Rohöl machen sollen.
Die Verbrauchsteuer ist eine (selektive) indirekte Steuer, die auf bestimmte Verbrauchsgüter erhoben wird: Im Allgemeinen wird sie auf Güter erhoben, die als gesundheitsschädlich für die Allgemeinheit gelten. Das Ziel der Verbrauchsteuer besteht daher darin, den Konsum dieser speziellen Güter durch die Allgemeinheit zu entmutigen.
Die Waren, die der Verbrauchsteuer in den VAE unterliegen, und die Steuersätze, die auf diese Waren anwendbar sind, sind wie folgt:
Tabak und Tabakprodukte – 100 %
Flüssigkeiten, die in elektronischen Rauchgeräten und Werkzeugen verwendet werden – 100 %
Elektronische Rauchgeräte und Werkzeuge – 100 %
Kohlensäurehaltige Getränke – 50 %
Energydrinks – 100 %
Gesüßte Getränke – 50 %
In Dubai und den anderen Emiraten der Vereinigten Arabischen Emirate wird außerdem keine Kfz-Steuer erhoben, wie sie beispielsweise in Deutschland bekannt ist. Denn der Treibstoff ist dort erwartungsgemäß sehr preiswert. Abgesehen von der bereits erwähnten Mautgebühr fällt daher lediglich beim Import eines Fahrzeugs ein Einfuhrzoll von 5 % an. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die direkt in Dubai gekauft werden. Daher sind die Kosten für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs in Dubai deutlich niedriger als in vielen europäischen Ländern. Allerdings sei an dieser Steller erwähnt, dass die Nutzung eines Autos in Dubai aufgrund der lokalen Gegebenheiten unerlässlich ist.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird darauf abgezielt, ein einfacheres und gleichzeitig widerstandsfähiges System der Unternehmensbesteuerung zu etablieren, um die Steuerlast für Steuerpflichtige zu verringern. Deswegen wird eine Quellensteuer auf bestimmte Einkunftsarten von Nichtansässigen erhoben, die in den VAE generiert werden, sofern diese Einkünfte nicht einer Betriebsstätte des Nichtansässigen zuzuordnen sind. Derzeit beträgt der Quellensteuersatz 0 %. Die spezifischen Einkommensarten, die der Quellensteuer unterliegen sowie der zugehörige Steuersatz, können hierbei durch eine Kabinettsentscheidung festgelegt werden. Aufgrund des aktuellen Steuersatzes von 0 % wird aber nicht davon ausgegangen, dass eine Registrierungs- oder Einreichungspflicht besteht.
Von welchen Steuern sind Sie konkret betroffen, wenn Sie Ihren Lebensabend in Dubai bestreiten möchten? Konkret sollten Sie sich zumindest diese Steuer im Gedächtnis behalten, sofern Sie vorhaben, ein Unternehmen in Dubai oder den VAE zu führen: die Körperschaftsteuer.
Wenn Sie als Unternehmen den Freibetrag von 1.000.000 AED Jahresumsatz überschreiten, wird für Sie die Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % fällig.
Allerdings sei hierbei erwähnt, dass der Steuersatz bei
- 0 % liegt, und zwar auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens, der 375.000,00 AED nicht übersteigt und
-9 % liegt, und zwar auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens, der 375.000,00 AED übersteigt.
-Außerdem gilt eine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Höhe von 5 %.
Alle anderen zuvor erwähnten Steuern wirken sich nicht signifikant auf ihren Lebensunterhalt aus. Beachten Sie aber, dass sie Immobilienpreise, Mieten und Nebenkosten vergleichsweise sehr teuer sein und nicht mit dem deutschen Niveau verglichen werden können.
Als Angestellter wird ihr Einkommen ohnehin nicht besteuert, denn sämtliches Einkommen aus einer abhängigen Tätigkeit ist steuerfrei.
Bestimmte Entitäten, wie gemeinnützige Organisationen und Regierungsbehörden, sind von der Steuerpflicht ausgenommen. Zudem gibt es auch Fälle, in denen die Einkünfte und Gewinne von ausländischen Unternehmen nicht der Besteuerung unterliegen.
Auch wenn Dubai sowohl eine Mehrwertsteuer als auch eine Körperschaftsteuer eingeführt hat und somit streng genommen nicht mehr steuerfrei ist -bleibt das Emirat weiterhin ein attraktives Ziel für ausländische Arbeitskräfte, Touristen und Geschäftsleute.
Denn verglichen mit anderen internationalen Standorten, besonders in den Freihandelszonen, genießen Dubai und die VAE nahezu eine vollständige Steuerfreiheit. Diese wird durch das Fehlen von Einkommens- und Vermögenssteuern zusätzlich begünstigt, weswegen auch weiterhin wohlhabende Privatpersonen, Investoren und hoch qualifizierte Fachkräfte ihren Weg in das Emirat finden werden.
Zudem investiert das Emirat intensiv in Bildung und Tourismus, um sich von den Einnahmen aus dem Erdölgeschäft unabhängiger zu machen, was unter anderem auch die Einführung der Steuern erklärt. Denn Dubai möchte sich langfristige als fortschrittliches arabisches Land positionieren, das offen für den Westen ist und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Frieden und Wohlstand in der Region leisten möchte.
Nein, das müssen Sie nicht. Zwar wurde im Juni 2023 die Körperschaftsteuer eingeführt, jedoch gilt diese nur für Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von 1.000.000,00 AED und einen Gewinn von 375.000,00 AED (ca. 90.000 Euro) überschreiten. Für diese Unternehmen wird dann die Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens erhoben, der den Gewinnbetrag von 375.000,00 AED übersteigt. Wird diese Grenze hingegen nicht überschritten, liegt der Steuersatz bei 0 %.
Das ist tatsächlich möglich. Denn Unternehmen mit einem Jahresgewinn von weniger als 375.000,00 AED (ca.90.000 Euro) fallen unter den sogenannten Grundfreibetrag. Kapitalgesellschaften könnten daher die Gehälter ihrer Gesellschafter so anpassen, dass sie unter diese Grenze fallen und somit steuerfrei bleiben. Da in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Einkommensteuer auf privates Einkommen erhoben wird, bleibt das reguläre Gehalt steuerfrei.
Wenn Sie als Angestellter in einem aufrechten Arbeitsverhältnis in Dubai tätig sind, entfallen auf Ihr Gehalt keine Steuern.
In Dubai ist das Einkommen aus einer abhängigen Tätigkeit steuerfrei. Das Einkommen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit muss hingegen besteuert werden.
In Dubai, wie in vielen anderen Ländern auch, umfasst das Privateinkommen typischerweise alle Einkünfte, die eine Person aus verschiedenen Quellen bezieht. Zu den gängigen Arten des Privateinkommens gehören:
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